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Wachstumschancengesetz | 26.03.2024

Was vom Wachstumschancengesetz übrigbleibt

Deutscher Steuerberaterverband gibt Überblick, welche Regelungen noch übrig sind

Das Ringen um das Wachstumschancengesetz hat ein Ende. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 22. März 2024 zugestimmt.

Die für den Berufsstand der Steuerberater sicher wichtigste Nachricht: Die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen ist erstmal vom Tisch – sie ist aus dem Gesetzentwurf ausgehend von der Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der von der Union geführten Finanzministerien im Vermittlungsausschuss rausgeflogen.

Überhaupt hat das Wachstumschancengesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens und zuletzt im Vermittlungsausschuss einige Änderungen erfahren. Die befristete Einführung der degressiven AfA, die steuerlichen Sonderregelungen zur privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen sowie Anpassungen bei der steuerlichen Verlustverrechnung sind hier nur drei Beispiele. Für einen besseren Überblick zum finalen Wachstumschancengesetz hat der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen erstellt: Das Wachstumschancengesetz auf einen Blick!

Quelle: Mitteilung des DStV vom 25.03.2024

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