Finanzbuchhaltung

SORGFALT, TRANSPARENZ UND ÜBERSICHT

Jedes Unternehmen ist den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Bei Nichtbeachtung können die Besteuerungsgrundlagen von den Finanzbehörden geschätzt werden – in der Regel zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Auch Freiberufler und nichtbilanzierende Einzelunternehmer sollten deshalb die Bedeutung einer sorgfältigen Aufzeichnungsführung nicht unterschätzen.

Mit der Übernahme der Finanzbuchhaltung und der elektronischen Erfassung aller laufenden Geschäftsvorgänge über Systeme des anerkannten IT-Dienstleisters DATEV eG garantieren wir unseren Mandanten, dass die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung eingehalten sind. Unsere Mandanten erhalten neben der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) eine Erfolgsrechnung, die dafür sorgt, dass:

  • die finanzielle Übersicht stets gewährleistest ist,
  • betriebliche Probleme rechtzeitig erkannt werden,
  • Maßnahmen zur Korrektur bzw. Steueroptimierung eingeleitet werden können.

Unsere Leistungen umfassen:

  • monatliche Finanzbuchhaltung via DATEV,
  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen für alle Branchen, auch Baulohn,
  • kurzfristige Erfolgsrechnung, BWA.