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Steuern und Recht | 23.04.2023
Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2023
Entlastungen bei der Steuer, Hinzuverdienstgrenze bei der Rente entfällt
Das neue Jahr bringt eine Vielzahl neuer gesetzlicher Regelungen mit sich. In einigen Bereichen ergeben sich zum Teil erhebliche Verbesserungen und finanzielle Entlastungen für Steuer- und Abgabepflichtige. Hier eine Auswahl der Maßnahmen.
Inflationsausgleich für 48 Millionen Menschen
Mit dem Inflationsausgleichsgesetz wird für rund 48 Millionen Bürger die Steuerlast an die Inflation angepasst. Damit sollen Mehrbelastungen abgefedert werden. Zudem werden Familien unterstützt, indem der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag angehoben werden.
Homeoffice-Pauschale verbessert und entfristet
Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen mit dem Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich für Bürgerinnen und Bürger viele steuerliche Verbesserungen.
Midi-Job-Grenze auf 2.000 Euro erhöht
Die Grenze für Midijobs wird auf 2.000 Euro angehoben. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte dann geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.
Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert
Die Bundesregierung hat den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal um sechs Monate verlängert. Er gilt nun bis 30. Juni 2023. Ziel ist die Stabilisierung des Arbeitsmarkts und mehr Planungssicherheit für Unternehmen.
Höherer Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende
Um die besonderen Belastungen von Alleinerziehenden zu berücksichtigen, wurde der Entlastungsbetrag von 4.008 Euro im Jahr 2022 auf 4.260 Euro im Jahr 2023 erhöht. Bei mehreren Kindern steigt der Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind um 240 Euro pro Kind.
Mehr Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente
Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen deutlich angehoben. Meldeverfahren werden digitalisiert. So verringert sich die Bürokratie. Erleichterungen gibt es auch in der Künstlersozialversicherung.
Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzbar
Beschäftigte werden im Jahr 2023 um 3,2 Milliarden Euro entlastet – denn sie können ihre Rentenbeiträge ab dann voll von der Steuer absetzen. Das reduziert nicht nur die Steuerlast, sondern verhindert auch künftig eine „doppelte Besteuerung“ der Renten.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung
Die Rechengrößen in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro).
Beitragssätze in der Rentenversicherung
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte wird für das Kalenderjahr 2023 monatlich 286 Euro (West) bzw. 279 Euro (Ost) betragen.
Künstlersozialabgabe ab 2023 bei fünf Prozent
Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2023 5,0 Prozent (2022: 4,2 Prozent). Durch einen Stabilisierungszuschuss des Bundes in Höhe von rund 59 Millionen Euro wird der krisenbedingte Anstieg der Künstlersozialabgabe im Vergleich zum Vorjahr aber deutlich abgeschwächt. Darüber hinaus werden zukünftig die Zuverdienstmöglichkeiten für Versicherte bei einer weiteren nicht künstlerischen selbstständigen Tätigkeit dauerhaft erweitert. Zudem werden Kunst- und Kulturschaffende besser sozial abgesichert, etwa beim Versicherungsschutz für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und bei der Zahlung von Beitragszuschüssen durch die Künstlersozialkasse.
Steuererleichterungen für Solaranlagen
Für Besitzer von Solaranlagen gibt es ab dem 1. Januar 2023 Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Wer mit einer kleinen Photovoltaikanlage auf dem Dach Geld verdient, ist ab 2023 von der Einkommensteuer und Umsatzsteuer befreit. Ausschlaggebend dafür ist die Bruttoleistung: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gebäuden ohne Wohnraum darf sie maximal 30 Kilowatt betragen, bei Mehrfamilienhäusern maximal 15 Kilowatt pro Einheit.
Ermäßigte Umsatzsteuer in der Gastronomie
Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Ziel ist es, die Branche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern. Die Regelung galt ursprünglich befristet bis zum 31. Dezember 2022, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen zu mildern und die Gastronomie in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen. Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Höhere Tabaksteuer
Am 1. Januar 2023 steigt die Steuer auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak. Packungen mit 20 Zigaretten kosten dann durchschnittlich 10 Cent mehr. Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurde am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist überwiegend am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Ziel ist es, nicht nur Steuereinnahmen zu generieren, sondern auch die Raucherquote in Deutschland zu senken und den Einstieg in den Tabak- und Rauchkonsum insbesondere bei Jugendlichen zu verhindern.
Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus bei E-Autos
Der Kauf von rein elektrischen Fahrzeugen wird über den 1. Januar 2023 hinaus gefördert. Die Förderung wird nur für Kraftfahrzeuge ausgegeben, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Der Bundesanteil an der Förderung beträgt 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Die mit der Förderung gekauften Autos dürfen ein Jahr lang nicht weiterverkauft werden.
Quelle: Mitteilung der Bundesregierung vom 11.01.2023
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