News-Einzelseite
News-Einzelansicht
Wachstumschancengesetz | 26.03.2024
Was vom Wachstumschancengesetz übrigbleibt
Deutscher Steuerberaterverband gibt Überblick, welche Regelungen noch übrig sind
Das Ringen um das Wachstumschancengesetz hat ein Ende. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 22. März 2024 zugestimmt.
Die für den Berufsstand der Steuerberater sicher wichtigste Nachricht: Die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen ist erstmal vom Tisch – sie ist aus dem Gesetzentwurf ausgehend von der Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der von der Union geführten Finanzministerien im Vermittlungsausschuss rausgeflogen.
Überhaupt hat das Wachstumschancengesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens und zuletzt im Vermittlungsausschuss einige Änderungen erfahren. Die befristete Einführung der degressiven AfA, die steuerlichen Sonderregelungen zur privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen sowie Anpassungen bei der steuerlichen Verlustverrechnung sind hier nur drei Beispiele. Für einen besseren Überblick zum finalen Wachstumschancengesetz hat der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen erstellt: Das Wachstumschancengesetz auf einen Blick!
Quelle: Mitteilung des DStV vom 25.03.2024
STEUERN AKTUELL
Betriebe hinken bei Künstlicher Intelligenz hinterher
Arbeitswelt | 02.04.2025
weiterlesenBeschäftigte nutzen KI – auch ohne betriebliche Einführung
Finanzamt wollte an Kick-backs mitverdienen
Einkommensteuer | 01.04.2025
weiterlesenKeine steuerbare Vermögensmehrung durch Unterschlagung oder Untreue
Unser monatlicher Rundbrief zu aktuellen steuerlichen Entwicklungen
Newsletter | 09.01.2025
weiterlesenNeuer Informationsdienst für Mandanten
Was ändert sich 2025 bei den Steuern?
Steuerrecht | 31.12.2024
weiterlesenZum Jahreswechsel viele gesetzliche Neuerungen
Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer
Lohnsteuer | 19.12.2024
weiterlesenDie neuen Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2025