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Haushalt | 15.12.2023

Nachtragshaushalt beschlossen: Schuldenbremse weg, CO₂-Preis hoch, früher kein Elterngeld

Bundestag fällt nach Ampel-Kompromiss eine Vielzahl von Entscheidungen

Der Bundestag hat den Nachtragshaushalt der Ampel-Koalition für das laufende Jahr beschlossen. Die Abgeordneten votierten mehrheitlich für die Budgetänderung, die durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde.

Als Voraussetzung für den Nachtragsetat hatte der Bundestag zuvor bereits die Schuldenbremse im Grundgesetz für dieses Jahr erneut ausgesetzt. Damit reagierte der Bundestag auf das Karlsruher Haushaltsurteil. Außerdem hoben die Parlamentarier den CO₂-Preis an, der auf Sprit, Gas und Heizöl anfällt.

Nachträgliche Sicherheit für Energiepreisbremsen und Fluthilfe

Mit dem Nachtragshaushalt für 2023 werden bereits aufgenommene Kredite für die Energiepreisbremsen und für Fluthilfen nach dem Ahrtal-Hochwasser nachträglich rechtlich abgesichert. Es geht um rund 45 Milliarden Euro, die bereits ausgezahlt wurden. Seit dem Urteil ist aber klar, dass der Bund diese Kredite ohne Weiteres nicht hätte aufnehmen dürfen.

Denn die Kredite waren 2021 und 2022 genehmigt worden, als die Schuldenbremse wegen der Corona-Krise und des Ukrainekriegs ausgesetzt war. Die Ampelregierung hatte geplant, das Geld auch 2023 und 2024 noch zu nutzen. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass der Bund sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf. Ohne den Nachtragshaushalt hätte im Etat für 2023 ein Verfassungsbruch gedroht.

Viertes Jahr ohne Schuldenbremse

Die geplante Neuverschuldung liegt nun insgesamt bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme. Der Bundestag setzte die Schuldenbremse dafür zum vierten Mal in Folge aus.

Das Grundgesetz sieht nach Artikel 115 ausdrücklich vor, dass zusätzliche Kredite aufgenommen werden können – und zwar im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, „die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“.

Die Ampelregierung argumentierte damit, dass die tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs die staatliche Finanzlage beeinträchtigten. Zudem seien Schäden von der Flutkatastrophe aus dem Sommer 2021 noch nicht beseitigt.

Erster Beschluss aus großem Haushaltskompromiss für 2024

Nur zwei Tage nach dem hart umkämpften Kompromiss der Ampel-Spitzen setzte der Bundestag zudem die erste Neuregelung für 2024 um. Die Parlamentarier hoben den CO₂-Preis an, der auf Sprit, Gas und Heizöl anfällt. Von Januar an werden statt 30 dann 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO₂ fällig.

Die Einnahmen aus dem CO₂-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem Projekte unter anderem für Klimaschutz finanziert werden. Seit dem Karlsruher Urteil fehlen diesem Topf 60 Milliarden Euro, die für die Zeit bis 2027 schon fest eingeplant waren. Durch den höheren CO₂-Preis entsteht etwas mehr Spielraum.

Verbraucher müssen dafür aber mit steigenden Sprit-, Öl- und Gaspreisen rechnen. Nach Angaben des ADAC könnte der Liter Benzin zum Jahreswechsel um rund 4,3 Cent teurer werden. Dieselfahrer müssten mit einem Plus von rund 4,7 Cent rechnen.

Gas verteuert sich nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox um 0,39 Cent die Kilowattstunde, Heizöl um 4,8 Cent pro Liter. Eine Musterfamilie mit einem Heizbedarf von 20.000 Kilowattstunden habe dadurch jährliche Mehrkosten von 78 Euro beim Gas und 96 Euro bei einer Ölheizung.

Einkommensgrenze beim Elterngeld sinkt

Mit dem gleichen Haushaltsfinanzierungsgesetz passte der Bundestag auch die Einkommensschwelle für das Elterngeld an. Künftig haben Eltern mit besonders hohen Einkommen keinen Anspruch mehr auf die staatliche Unterstützung.

Paare können nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 Euro Elterngeld bekommen, wenn sie für das Kind eine Pause vom Job einlegen und dadurch kein Geld verdienen. Für Alleinerziehende gilt eine Grenze von 150.000 Euro. Das ist eine deutliche Veränderung, denn bisher gilt für Paare eine Einkommensgrenze von 300.000 Euro, für Alleinerziehende von 250.000 Euro.

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