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Steuerrecht | 11.12.2023
Unser neuer Mandantenrundbrief zum Jahresende 2023 ist erschienen!
Einzelne Ausführungen wegen der aktuellen Entwicklung unter Vorbehalt
Im Steuerrecht sollten sich nach Wunsch der Ampelregierung neue Gestaltungschancen ergeben. Verantwortlich dafür zeichnete in erster Linie der Gesetzgeber, der zahlreiche neue Investitionsanreize durch steuerliche Fördermaßnahmen in einem sogenannten Wachstumschancengesetz setzte. Durch die neuesten Entwicklungen liegen diese jedoch fürs Erste auf Eis.
Zunächst hatte der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 17. November 2023 das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, kurz Wachstumschancengesetz, in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Bereits am 24. November 2023 hat sich der Bundesrat mit dem Gesetz befasst – und vorerst seine Zustimmung verweigert. Er hat den sogenannten Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Haushalt 2024 dieses Jahr nicht mehr beschlossen werden kann, da die Ampelparteien bislang keine Lösung der aktuellen Haushaltskrise gefunden haben.
Diese war ausgelöst worden durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Nachtragshaushalt 2021. Das höchste deutsche Gericht hatte eine Umschichtung im Haushalt für nichtig erklärt. Dadurch fehlen nicht nur 60 Milliarden Euro, die über vier Jahre für Klimaschutz-Vorhaben und die Modernisierung der Wirtschaft eingeplant waren. Der Richterspruch wirkt sich auch auf verschiedene kreditfinanzierte Sondertöpfe aus. Die Einführung der Investitionsprämie, die Ausweitung der Forschungsförderung, die Aufstockung der Anreize für den Mietwohnungsbau und andere steuerliche Änderungen, die den Unternehmen Mut machen sollten, in die Zukunft zu investieren, sind blockiert. Die Arbeitsgruppe, die dem Vermittlungsausschuss zuarbeiten darf, fand keine Lösung. Wie beim Haushalt gibt es Fristen, die zu beachten sind. Damit war spätestens am Wochenende klar, dass es auch damit dieses Jahr nichts mehr wird.
Aus diesem Grunde steht ein Teil der in unserem Rundschreiben beschriebenen „steuerlichen Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2023“, die bereits Anfang November redaktionell zusammengestellt wurden, noch unter dem Vorbehalt einer abschließenden Regelung. Wir werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.
Die Ausführungen in unserem Rundbrief sind nach einzelnen Themengebieten gegliedert, so dass Sie anhand der Inhaltsübersicht schnell jene Aspekte auffinden können, die für Sie persönlich von Interesse sind. Sofern Sie zu einzelnen Punkten Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, zögern Sie nicht, diese in Anspruch zu nehmen. Zur Vorbereitung auf das Gespräch, ob telefonisch oder direkt, können Sie die untenstehende, zum Download bereitgestellte Checkliste verwenden.
Quellen: Stollfuß Verlag; haufe.de; tagesschau.de; faz.net
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